Hygieneregeln

Liebe Gäste, 


da es momentan ständig zu Änderungen seitens der Regierung kommt, verweisen wir auf die jeweils tagesgültigen Bedingungen, sollten diese von unserer Homepage abweichen. 


Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat die bayerische Landesregierung folgende Einlassbedingungen und Hygiene-Maßnahmen beschlossen:
•    Anreise nur möglich mit 2G Nachweis!
Der Einlass ist somit bis auf Weiteres nur für genesene oder vollständig geimpfte Personen möglich. Außerdem wird gebeten einen Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Dies dient zum Abgleich Ihres Impfpasses oder Ihrer Genesenen-Bescheinigung.


•    Kinder bis 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Von 6 bis 12 Jahren ist jedoch ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest erforderlich.


•    FFP2-Maskenpflicht in allen Bereichen des Hotels,


Sollten die obigen Voraussetzungen nicht gegeben sein oder Sie sich nicht an unsere Hygiene-Etiketten halten können, beachten Sie bitte, dass ein Aufenthalt nicht möglich ist.
Wir bitten um Ihre Mithilfe & freuen uns Sie sehr bald bei uns begrüßen zu dürfen!


Pandemiebedingt kann es sein, dass einige Leistungen, bzw. Produkte unseres Hotels oder Restaurants nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch oder per Mail.

Hygiene hat in den Friedrich Hotels schon immer oberste Priorität. Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, wurden die Hygienemassnahmen weiter verschärft um die Sicherheit für unsere Gäste und Mitarbeiter sicherzustellen. 


Hier das Sicherheits- und Hygienekonzept der Friedrich Hotel GmbH zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter:

  • Alle Mitarbeiter sind über die notwendigen Hygienerichtlinien geschult
  • Mitarbeiter ohne ausreichenden Impfschutz werden zweimal pro Woche getestet.
  • Alle Mitarbeiter die Erkältungssymptome aufweisen sind mind. 7 Tage in Quarantäne
  • Alle Reinigungsarbeiten werden intensiviert
  • Jede Menschenansammlung wird vermieden
  • Alle Mitarbeiter tragen eine OP-Maske, sofern der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden kann.
  • Der Impfnachweis kann digital oder mit dem Impfausweis zusammen mit einem Ausweisdokument nachgewiesen werden
  • Im Hotelgebäude und auf dem Weg zum Sitzplatz herrscht FFP2 Maskenpflicht.
  • Ein Attest zur Befreiung der Maskenpflicht können wir nicht kontrollieren und können dies auch nicht akzeptieren.
  • Vollständige Genesene und vollständig Geimpfte benötigen keinen Test
  • Für Übernachtungsgäste ist unser Frühstücksraum geöffnet.
  • Möglichst bargeldloses Bezahlen
  • Feste Zuteilung von Etage / Zimmermädchen
  • Desinfektion von allen Lichtschaltern / Griffen bei jeder Reinigung
  • Lüften der Zimmer während der gesamten Reinigungszeit mit ganz geöffnetem Fenster– wo möglich mit Durchzug
  • Wechsel der Reinigungslappen nach jedem Zimmer
  • Reinigungspersonal arbeitet mit OP oder FFP2 Masken und Handschuhen
  • Betten werden während des Aufenthaltes nicht mehr aufgeschüttelt
  • Bleibe-Zimmer werden nicht gereinigt – nur auf Wunsch
  • Persönliche Gegenstände des Gastes (zum Beispiel Pyjama) werden vom Personal nicht mehr berührt.
  • Ein Austausch der Handtücher/Bettwäsche erfolgt nur noch auf Wunsch
  • Kontaktdatenerfassung aller Gäste
  • Abstandhalten von 1,5m
  • Wir schütteln derzeit keine Hände
  • regelmäßiges Desinfizieren von Händen
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette
  • Intensives Händewaschen nach dem Toilettengang
  • OP-Maskenpflicht in allen Bereichen.  Am Tisch und im Hotelzimmer kann die Maske abgenommen werden.
  • Möglichst bargeldloses Bezahlen
  • Medizinische Atteste als Maskenbefreiung werden nicht akzeptiert.
  • Für alle Gäste gelten die gleichen Regeln.
  • Abstandhalten von 1,5m
  • Wir schütteln derzeit keine Hände
  • regelmäßiges Desinfizieren von Händen
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette
  • Intensives Händewaschen nach dem Toilettengang
  • FFP2-Maskenpflicht in allen Bereichen.  Am Tisch und im Hotelzimmer kann die Maske abgenommen werden.
  • Reduzierung der Kapazitäten im Frühstücksraum zur Sicherstellung des Mindestabstands von mindestens 1,5 m
  • Langes Lüften der Gastronomieräume zwischen, vor und nach den Mahlzeiten
  • Die Gastronomieräume wurden mit HEPA bzw. UVC-Luftfiltern ausgestattet, um stetig die Luft von infektiösen Aerosolen zu befreien.
  • Servicemitarbeiter Maskenpflicht
  • Regelmäßige Technische Überprüfung der Spülmaschinen und ggf. Austausch, damit eine hygienische Reinigung des Geschirrs und der Gläser gewährleistet ist.
  • Regelmäßige Desinfektion der Oberflächen
  • Anbringen von Desinfektionsmittelspendern vor den Tagungsräumen
  • Langes Lüften der Tagungsräume vor und nach der Tagung.
  • Ausstatten der Tagungsräume mit HEPA bzw. UVC Lüftern
  • Hinweissschild „Abstand halten“
  • Zuteilung extra großer Tagungsräume
  • Stuhl frei – Stuhl belegt Regel (Stuhl bleibt als Abstandshalter stehen),
  • Tagungsräume werden während der Tagung nicht von Personal betreten
  • Abräumen findet nach Tagungsende statt

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